"Best Practice"
Hier kommen Beispiele über das Versammlungsrecht.
Hier kommen Beispiele über das Versammlungsrecht.
Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist allen Deutschen durch das Grundgesetz garantiert. Solange eine Partei oder Vereinigung nicht verboten ist, kann sie von diesem Recht Gebrauch machen, auch wenn es sich dabei um erklärte Feinde der Demokratie handelt. Das Bundesverfassungsgericht weist in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich frei seien, grundlegende Werte der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern. Gerade in einer demokratischen Gesellschaft muss die inhaltliche Auseinandersetzung mit extremistischen politischen Positionen im Vordergrund stehen.
Das Bayerische Versammlungsgesetz regelt die Handlungsmöglichkeiten der Behörden gegen extremistische Versammlungen. Grundsätzlich gilt: Das zuständige Ordnungsamt klärt und bestimmt die Rahmenbedingungen der Veranstaltung, hat die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und kann die Veranstaltung gegebenenfalls auch verbieten.