Mitglied werden
Der Beitritt ist schriftlich zu beantragen. Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn der Antrag durch Mehrheitsbeschluss des Koordinierungsgremiums angenommen ist.
Untenstehend finden Sie Beitrittserklärungen im PDF Format. Einfach anklicken, ausdrucken, vollständig und lesbar ausfüllen und per Post an folgende Adresse senden:
Geschäftsstelle der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion
Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg
Fünferplatz 1
90403 Nürnberg
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Allianz. Eine Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie ist schriftlich mit einer Frist von mindestens vier Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch den (die) Vorsitzende(n) einzuberufen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn dies mindestens ein Fünftel der Mitglieder unter Angabe der Gründe verlangt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können mit einer Frist von zwei Wochen einberufen werden.
Den Ort der Mitgliederversammlung und die Tagesordnung legt der Vorstand in Absprache mit dem Koordinierungsgremium fest.
Die Mitgliederversammlung trifft die in die Satzung genannten sowie alle anderen für die Allianz gegen Rechtsextremismus grundlegenden Entscheidungen.