Die Mitgliederversammlung der Allianz findet einmal im Jahr statt.

Für Sie als Mitglied der Allianz, ist die Mitgliederversammlung eine tolle Gelegenheit, sich aktiv einzubringen, sich über die Aktivitäten der Allianz zu informieren, eigene Vorschläge einzubringen und alle zwei Jahre die Zusammensetzung des Vorstands und des Koordinierungsgremiums zu bestimmen.

Mitmachen lohnt sich!



Die Mitgliederversammlung ist schriftlich mit einer Frist von mindestens vier Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch den/die Vorsitzende*n einzuberufen.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn dies mindestens ein Fünftel der Mitglieder unter Angabe der Gründe verlangt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können mit einer Frist von zwei Wochen einberufen werden.

Den Ort der Mitgliederversammlung und die Tagesordnung legt der Vorstand in Absprache mit dem Koordinierungsgremium fest.

Die Mitgliederversammlung trifft die in der Satzung genannten sowie alle anderen für die Allianz gegen Rechtsextremismus grundlegenden Entscheidungen.