Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verkündete, dass der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach den Austritt der Stadt Nürnberg aus der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg verlangen kann, legte die Stadt Nürnberg Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. So lange war dieses Urteil nicht rechtskräftig. Nun stellt das Bundesverwaltungsgericht klar: „Die Revision der Beklagten hatte Erfolg." Wir sehen das auch als Erfolg: Die Stadt Nürnberg und alle anderen 163 Gebietskörperschaften können Mitglied in der Allianz bleiben! Das ist nicht nur ein Sieg für die Allianz und die Stadt Nürnberg. Es ist ein Triumph für die Demokratie in Deutschland: Sie ist wehrhaft! Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte in seiner Begründung noch bezweifelt, dass es eine Rechtsgrundlage für eine allgemeinpolitische Betätigung der Kommunen in Bezug auf die Bekämpfung von Rechtsextremismus gibt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun klargestellt: Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung umfasse auch die Befugnis, sich an örtlicher Antidiskriminierungsarbeit und Initiativen gegen lokalen politischen Extremismus zu beteiligen und diese zu unterstützen. Die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg in der Allianz gegen Rechtsextremismus könne auch bei kritischen Äußerungen zu einzelnen Parteien als Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerechtfertigt sein. Damit ist klar, dass Gebietskörperschaften sehr wohl Mitglied in Vereinigungen sein dürfen, die präventiven Verfassungsschutz leisten. Schließlich verweist das Bundesverwaltungsgericht dieses Verfahren wieder zurück an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, verbunden mit einem Handlungsauftrag: Es fehle an Kriterien, zu denen der Verwaltungsgerichtshof keine Feststellungen getroffen habe, weil er unzutreffend eine davon unabhängige Zurechnung von Äußerungen angenommen habe. Ohne diese Feststellungen könne das Bundesverwaltungsgericht nicht in der Sache selbst entscheiden. Zum Nachholen der fehlenden Feststellungen müsse das Verfahren an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen werden. Damit gibt es weiterhin kein rechtskräftiges Urteil. Hinzu kommt: Die Allianz gegen Rechtsextremismus ist vor dem Bundesverwaltungsgericht offiziell beigeladen worden. Dies war vorher beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht der Fall, sodass wir dort nicht eigene Interessen geltend machen konnten. Nun sind wir in München ebenfalls beigeladen. Als Allianz gegen Rechtsextremismus verstehen wir unsere Aufgabe seit unserer Gründung im Jahr 2009 darin ‚allen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islamfeindlichkeit sowie Menschenverachtung und Demokratiefeindlichkeit entschieden entgegenzutreten‘ (Zitat aus unserer Satzung). In Zeiten von tagtäglichen Angriffen auf die Demokratie und die Menschenrechte sehen wir als Allianz das Engagement für die freiheitlich-demokratische Grundordnung als ein Gebot der Stunde für die Zukunft unseres Landes. Gerade die Stadt Nürnberg hat aus ihrer Geschichte gelernt und zeigt als Stadt des Friedens und der Menschenrechte klare Haltung. Diese Rechtsgrundlage macht unsere Demokratie wehrhaft, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach geäußert hat. Hier die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 24/2026 vom 26.03.26.: https://www.bverwg.de/de/pm/2026/24 |