Dem Koordinierungsgremium gehören neben dem/der Vorstandsvorsitzenden und den Stellvertreter*innen maximal 20 weitere Personen an sowie der/die Vertreter*in der Geschäftsstelle als geborenes Mitglied.

Das Koordinierungsgremium arbeitet Strategien, Projekte und Tätigkeitsschwerpunkte aus, legt diese erforderlichenfalls der Mitgliederversammlung vor und setzt deren Beschlüsse um. Die gewählten Vertreter*innen treffen sich vier bis fünf Mal im Jahr und beraten über aktuelle Ereignisse, wegweisende Entscheidungen und über künftige Veranstaltungen/Aktionen.
Laut Satzung entscheidet das Koordinierungsgremium zudem über neue Beitritte zur Allianz.