Mitglied werden
Mitglieder der Allianz gegen Rechtsextremismus können kommunale Gebietskörperschaften, interessierte Institutionen und Vereinigungen, Religionsgemeinschaften sowie Unternehmen aus der Metropolregion Nürnberg sein, die die Ziele der Allianz aktiv, gewaltfrei und solidarisch unterstützen.
Dabei kann sich die Zusammenarbeit je nach dem Wesen eines Mitglieds unterschiedlich gestalten. Egal wie verschieden die Ausdrucks- und Aktionsweisen der einzelnen Mitglieder sind, eint uns die Anerkennung der Würde und der Wert jedes Menschen.
Der Beitritt ist schriftlich zu beantragen. Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn der Antrag durch Mehrheitsbeschluss des Koordinierungsgremiums angenommen ist.
Untenstehend finden Sie Beitrittserklärungen im PDF-Format.
Einfach anklicken, ausdrucken, vollständig und lesbar ausfüllen und per Post an folgende Adresse senden:
kontakt(at)allianz-gegen-rechtsextremismus.de
oder
Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg
c/o Menschenrechtsbüro
Fünferplatz 1
90403 Nürnberg
Wie viele sind wir?
Bis Juni 2024 haben sich 165 Kommunen und Landkreise und 322 zivilgesellschaftliche Initiativen, Organisationen und Institutionen der Allianz gegen Rechtsextremismus angeschlossen.
In der Allianz gegen Rechtsextremismus geht es darum, allen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit insbesondere
- Rassismus,
- Antisemitismus,
- Antiziganismus,
- Islamfeindlichkeit sowie
- Menschenverachtung und
- Demokratiefeindlichkeit
entschieden entgegenzutreten.
Diese Ziele können wir nur gemeinsam erreichen! Die Zusammenarbeit und das gemeinsame Engagement in der Allianz ist geprägt von der Anerkennung der Würde und dem Wert der menschlichen Person.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Allianz. Eine Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie ist schriftlich mit einer Frist von mindestens vier Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch den (die) Vorsitzende(n) einzuberufen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn dies mindestens ein Fünftel der Mitglieder unter Angabe der Gründe verlangt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können mit einer Frist von zwei Wochen einberufen werden.
Den Ort der Mitgliederversammlung und die Tagesordnung legt der Vorstand in Absprache mit dem Koordinierungsgremium fest.
Die Mitgliederversammlung trifft die in die Satzung genannten sowie alle anderen für die Allianz gegen Rechtsextremismus grundlegenden Entscheidungen.
Weitere Infos zu den Mitgliederversammlungen finden Sie hier.